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Allgemeines

  • Halten Sie bitte mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen um Sie herum und achten Sie auf die Nies- und Hustenetikette. Sollten Sie Krankheitssymptome jeglicher Schwere zeigen oder in den letzten vierzehn Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Fällen gehabt haben, bitten wir Sie von Ihrem Besuch abzusehen.
    Wir behalten uns das Recht vor Sie von der Veranstaltung auszuschließen, sollten Sie allgemeine Krankheitssymptome zeigen.
  • Am Eingang und im Haus stehen Desinfektionsspender für die Hände bereit, die Sie teils kontaktlos bedienen können.
  • Alle neuralgischen Punkte bzw. Bereiche in unseren Räumlichkeiten werden regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert. Über diese Weisungen und Empfehlungen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert.
  • Sollten Sie während der Veranstaltungen für SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben Sie unbedingt die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsort zu verlassen. Bei Auftreten von Symptomen einer beteiligten Person (Besucher*innen und Mitwirkende) während des Veranstaltungsbetriebs ist die Betriebsleitung zu informieren.

Maskenpflicht

  • Bitte tragen Sie während der gesamten Zeit ihres Aufenthalts in der Stadthalle Cham eine FFP2-Maske (Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit). Die Maskenpflicht gilt auch in der Tiefgarage und auf Ihrem Platz in den Sälen und ist von Betreibern, Veranstaltern und Mitwirkenden (auch Ehrenamtlichen) zu tragen.
  • Zu Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, muss stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Besondere Achtsamkeit gilt bei der Nutzung von Aufzügen, Treppenhäusern und Toiletten. Bitte berücksichtigen Sie entsprechende Hinweise und Markierungen vor Ort.

 

Zugangsvoraussetzungen/Einlasskontrollen

  • Der Zugang zur Veranstaltung wird nur nach den 2G+ Regelungen gewährt, sprich vollständig geimpfte Personen, die die dritte Impfung erhalten haben oder zweifach Geimpfte mit aktuell gültigem PCR- oder Schnelltest, welcher von einem Fachpersonal zertifiziert wurde.
  • Die Einlasskontrolle wird vom eingewiesenen Personal (durch den Veranstalter oder Betreiber) inkl. die Zutrittssteuerung durch Errichten fester Absperrungen im Eingangsbereich der Stadthalle Cham durchgeführt.
  • Hierfür bereitzuhalten sind: Amtlicher Lichtbildausweis, Impfnachweis bzw. Genesenenzertifikat ggf. Testnachweis, Eintrittskarte.
  • Die Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen wird durch die verantwortliche Aufsichtsperson/Veranstalter gewährleistet.

 

Gastronomie

  • Ein Pausenausschank wird nach den aktuell geltenden Regeln der Gastronomie wieder ermöglicht.
  • Zum Verzehr von Speisen und Getränken darf die FFP2-Maske kurzzeitig abgenommen werden.
  • Wir bitten auch an Stehtischen und beim Kauf von Speisen und Getränken den nötigen Abstand zu wahren.

 

Angabe der Daten

  • Um im Verdachtsfall die Nachverfolgung der Infektionskette sicherstellen zu können, muss beim Kauf einer Konzertkarte Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer angegeben werden.

 

Garderobe

  • Die Garderobe der Stadthalle Cham bleibt geöffnet. Eine Abgabepflicht besteht nach wie vor. Lassen Sie diese nach Möglichkeit aber lieber im Auto, damit wir einen reibungslosen und schnellen Ablauf bei Durchgangsverkehr gewährleisten zu können. Die Tiefgarage liegt direkt an der Stadthalle und Sie können unsere Räumlichkeiten durch die Tiefgarage trockenen Fußes erreichen.

 

Bitte kooperieren Sie mit uns

  • Um die Mindestabstände während dem Ein- und Auslass weiter einzuhalten, ist den Markierungen und Anweisungen unseres Sicherheits- und Einlasspersonals unbedingt Folge zu leisten. Im besonderen Einzelfall wird die Feuerwehr oder die Polizei Anweisungen erteilen.

 

Reinigung

  • Bitte beachten Sie auch beim Aufsuchen der Toiletten auf die Mindestabstände. An den Waschbecken finden Sie Seife zur gründlichen Reinigung Ihrer Hände, außerdem einen Desinfektionsspender und Einmalhandtücher aus Papier. Die Toiletten und Türklinken werden vor der Gebäudeöffnung und während der laufenden Vorstellung desinfiziert.
  • Die Reinigungsintervalle werden angepasst, insbesondere durch die Verkürzung von Reinigungsintervallen für Handkontaktflächen sowie Toiletten, vor allem vor und während der Veranstaltungen.
  • Besucher- und Mitwirkendentoiletten werden regelmäßig gereinigt. Für Gäste und Mitarbeiter werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmal-Handtücher bereitgestellt.
  • Besucher werden über richtiges Händewaschen (Aushang) und Abstandsregeln im Sanitärbereich informiert.

 

Belüftung

  • Alle Fenster und Türen bzw. Lüftungsklappen sind bis unmittelbar vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Während der Vorstellung sorgt eine Lüftung für ausreichend Frischluft.
  • Diese wird 100% infektionsschutzgerecht betrieben und weist einen Frischluftanteil von 100% auf.
  • Verwiesen wird auf diesbezügliche Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

 

Und zum Schluss:

  • Entschuldigen Sie alle Unannehmlichkeiten und genießen Sie endlich wieder Veranstaltungen live!

 

 

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