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Infos zu Ihrem Besuch in der Stadthalle

Bedingt durch die Pandemie gibt es neue Vorschriften. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, sind wir daher auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Um Zutritt zum Veranstaltungsort zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die 3G-Regel kommt zum Einsatz, d. h. Besucher müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein (genaueres siehe unten)
  • Es herrscht Maskenpflicht: Das korrekte Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht für alle Besucher:innen (ausgenommen Kinder bis zum sechsten Geburtstag) – auch am Sitzplatz!

3G-Regel:

Ausnahmen: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder-sind von der 3G-Regelung ausgeschlossen.

Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder Ihre Impfzertifikate im Original oder per App als digitalen Impfpass vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Vollständige Impfung bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca).

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis im Original vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach sechs Monaten verfällt der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt eine ergänzende Impfung.

Damit werden sie zu Genesene Geimpfte und gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis im Original, das mindestens 28 Tage alt sein muss, jedoch älter als sechs Monate sein darf. Zusammen mit einem Impfausweis oder Impfzertifikat im Original, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.

Getestete müssen wahlweise das Ergebnis

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden (bezogen auf das Veranstaltungsende) durchgeführt wurde, oder
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden (bezogen auf das Veranstaltungsende) durchgeführt wurde,

vorlegen.

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