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Zutritt zu Veranstaltungen und Kongressen nur unter Einhaltung der 2G Regelung

Ab dem 16.02.2022 gilt folgendes:

  • 2G für alle Kulturveranstaltungen sowie Tagungen und Kongresse.
  • Das Bedeutet, dass der Zutritt nur mind. zweifach Geimpften und Genesenen gewährt wird.

Die momentan geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier einsehen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

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